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Unbedenklich mit REACH

Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals

REACH – Mehr als nur eine Richtlinie

Die REACH-Verordnung ist eine EU-Verordnung zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken durch Chemikalien sowie zur Reduzierung von Tierversuchen durch alternative Methoden zur Gefahrenbeurteilung von Stoffen. 

Sie gilt sowohl für alle in industriellen Prozessen verwendeten Stoffe als auch für die im täglichen Leben vorkommenden Chemikalien, z.B. in Reinigungsmitteln, Farben/Lacken oder Kleidung.

Bei SRM tragen wir als Hersteller von Elektronikkomponenten nicht nur die Beweislast im Rahmen der Richtlinie, sondern nehmen darüber hinaus unsere Verantwortung für Mensch und Umwelt und einen nachhaltigen, verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen und Gefahrstoffen sehr ernst.

Bauteile und Komponenten, die durch uns ausgewählt werden, entsprechen grundsätzlich den Anforderungen der REACH-Verordnung.

 

REACH: Biohazard Warnung

Wir prüfen alle Komponenten vor ihrer Verwendung auf REACH-Konformität und nehmen direkte Rücksprache mit unseren Kunden, wenn ein Beistellteil oder eine Komponente mit Herstellerbindung gemäß unserer Prüfung nicht den Regularien zu entsprechen scheint.

Gemeinsam finden wir eine alternative Komponente, die den Anforderungen an modernen Umwelt- und Personenschutz gerecht wird.

 

Die Hauptziele von REACH

  • Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken durch den Umgang mit Chemikalien
  • Verbesserung der Transparenz über die Handhabung chemischer Stoffe
  • Förderung von Alternativmethoden zur Beurteilung von
    Chemikalien zur Reduzierung von Tierversuchen
  • Sicherstellung des freien Verkehrs von Stoffen im Binnenmarkt
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der europäischen Chemieindustrie

Alle Stoffe, von denen ein Hersteller mehr als 1 Tone/Jahr verwendet, müssen bei der ECHA (European Chemicals Agency) registriert werden, damit die risikoarme Verwendung der jeweiligen Chemikalie ihm Rahmen der Prozesse des meldenden Unternehmens sichergestellt werden kann.

Beispiele für potentiell gefährliche Chemikalien, die im EMS-Bereich zum Einsatz kommen können:

Chemikalie

Verwendung im EMS

REACH Relevanz

Blei (Pb)

Cadmium (Cd)

Quecksilber (Hg)

Bisphenol A (BPA)

Lötzinn, Kabelummantelungen

Akkus, Sensoren, Lötverbindungen

Sensoren, Leuchtmittel

Epoxidharze in Leiterplatten

SVHC*, beschränkt

Stark beschränkt (toxisch)

Verboten für viele Anwendungen

SVHC* (endokrine Disruptoren)

*SVHC = Substance of Very High Concern (Besonders besorgniserregender Stoff)

REACH
Richtlinie

UN Nachhaltigkeitsziele

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