POP – Persistente organische Stoffe
Schutz von Umwelt und Gesundheit vor besonders langlebigen Schadstoffen
POP – (Persistent Organic Pollutants)
Persistente organische Schadstoffe – POP sind chemische Substanzen, die sich durch eine besonders hohe Langlebigkeit, Giftigkeit und Anreicherung in Umwelt und Organismen auszeichnen.
Einmal freigesetzt, verbleiben sie über Jahrzehnte in Böden, Gewässern und der Nahrungskette und stellen ein erhebliches Risiko für Mensch und Umwelt dar.
Die POP-Verordnung (EU) 2019/1021 setzt das internationale Stockholm-Übereinkommen zum globalen Schutz der Umwelt und Gesundheit vor POP in europäisches Recht um.
Ihr Ziel ist es, diese besonders gefährlichen Stoffe EU-weit zu verbieten oder strikt zu beschränken – von der Herstellung über die Verwendung bis hin zur Entsorgung.
Als verantwortungsbewusstes EMS-Unternehmen sehen wir die Einhaltung dieser Verordnung nicht nur als rechtliche Pflicht, sondern als aktiven Beitrag zum Schutz von Gesundheit, Umwelt und zukünftigen Generationen.
Daher prüfen wir alle Komponenten auf POP-Konformität und nehmen Rücksprache mit unseren Kunden, wenn ein Beistellteil oder eine Komponente mit Herstellerbindung auf Grund unserer Prüfungsergebnisse nicht den POP-Regularien zu entsprechen scheint.
Gemeinsam finden wir eine Alternative, die den Anforderungen an modernen Umwelt- und Personenschutz gerecht wird.
Die POP-Verordnung verfolgt klare und konsequente Ziele:
- Verbot besonders gefährlicher Stoffe
POP sollen grundsätzlich nicht mehr hergestellt, verwendet oder in Verkehr gebracht werden.
- Schutz von Mensch und Umwelt
Durch die Vermeidung langlebiger Schadstoffe werden Gesundheitsrisiken, Umweltbelastungen und Langzeitschäden reduziert.
- Unterbrechung globaler Schadstoffkreisläufe
POP können über Luft, Wasser und Waren weltweit transportiert werden. Die Verordnung wirkt diesem Effekt gezielt entgegen.
- Sichere Lieferketten und Produkte
Unternehmen sind verpflichtet, ihre Materialien und Lieferketten sorgfältig zu prüfen und Risiken frühzeitig auszuschließen.
Für uns als EMS-Dienstleister bedeutet das:
Sorgfältige Materialauswahl, transparente Lieferketten und klare Abgrenzung von Verantwortlichkeiten sind essenziell, um POP-Risiken zuverlässig zu vermeiden.
Beispiele für inzwischen verbotene POP im EMS-Umfeld
In der Elektronik- und EMS-Branche waren POP-Stoffe früher insbesondere in Kunststoffen, Flammschutzmitteln und Spezialanwendungen zu finden. Heute sind diese Stoffe nicht mehr zulässig:
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Decabromdiphenylether (DecaBDE)
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Pentabromdiphenylether (PentaBDE)
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Octabromdiphenylether (OctaBDE)
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Hexabromcyclododecan (HBCDD)
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Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) und ihre Salze
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Perfluoroctansäure (PFOA) und verwandte Verbindungen
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Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS)
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Kurzkettige chlorierte Paraffine (SCCP)
Diese Stoffe dürfen heute nicht mehr in Produkten oder Bauteilen enthalten sein, die in der EU in Verkehr gebracht werden.
Sollten Sie jedoch noch über alte Lagerbestände verfügen, ist es ratsam, diese auf ihren POP-Gehalt in zu überprüfen. – Auch wenn die Bauteile vor dem Inkrafttreten der POP-Verordnung gefertigt wurden, dürfen diese heute nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.
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